Gerichte beschäftigen sich immer wieder mit verrückten Themen. So stellte das Landesarbeitsgericht in Köln jetzt klar, dass ein Leichenwagen als Firmenwagen unzumutbar ist. Ein Bestattungsunternehmer hatte mit seinem Beschäftigten vereinbart, dass er seinen Dienstwagen auch privat nutzen dürfe – doch dem Mitarbeiter passte der Leichewagen nicht und klagte – aber lest selbst!