Eine Frau in Coburg ließ sich die Haare blondieren – doch irgendetwas ging schief. Das Bleichmittel verätzte Teile der Kopfhaut so nachhaltig, dass dort nie wieder etwas wachsen wird. Die Frau forderte deshalb 20.000 Euro Schmerzensgeld von der Friseurin und deren Chefin. Sie habe jetzt nur noch verminderte Heiratschancen, machte sie geltend. Sowohl die Versicherung als auch das Gericht sahen 5000 Euro als angemessen an. Schließlich ist die verätzte Stelle zwar fünf mal fünf Zentimeter groß, aber dennoch verdeckt, so dass die Frau nicht entstellt sei. – Mehr hier.