Abmahnwelle geht nach hinten los

Unternehmen greifen ja ganz gerne mal zur Abmahnung, wenn ihr Markenrecht vermeintlich oder tatsächlich verletzt wird. So ging die Firma Jack Wolfskin gegen die Produzenten von kleinen Tatzen-Aufnähern vor. Die Stadt Augsburg mahnte einen Blogger ab, der unter der Domain augsburgr.de ein Internettagebuch einrichten wollte. Auch die Rocker von Iron Maiden sind ziemlich uncool, wenn es um ihre alten CDs geht.

Neulich sahen sich nun die die Mitarbeiter der sächsischen Komsa AG plötzlich von dutzenden, wenn nicht hunderten Übeltätern umzingelt, auf deren Webseiten das Logo der Firma erschien – weshalb sie von dem Unternehmen abgemahnt wurden. Das Problem: Die Verstöße hat es in Wahrheit nie gegeben, sie sind ein Phantom. Wieso?

Die Komsa AG setzt im internen Netzwerk einen Werbeblocker für Internetseiten ein. Anstelle der Werbung erscheint das Komsa-Logo – und das natürlich überall im Netz. Aber das wussten anscheinend weder die Mitarbeiter, noch die Rechtsabteilung.

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Von Schundlader

Der Schundlader sorgt dafür, dass mit dem Schund kein Schindluder getrieben wird. Der Schund muss in der Schundgrube landen.

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